Folgende Voraussetzungen sind für das Ausüben Geistlicher Begleitung im Bistum Würzburg notwendig:
- ein von den Verantwortlichen im Referat Spiritualität anerkannter, mit einer Zertifizierung abgeschlossener Kurs oder eine von diesen anerkannte anderweitig erworbene Befähigung zur Geistlichen Begleitung
- eigene aktuelle Begleit- und kontinuierliche Exerzitienerfahrung
- Anerkennung der vorliegenden Standards des Bistums Würzburg, des Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) des Referates Spiritualität und der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz zur Geistlichen Begleitung1
- Offenheit für die Unterschiedlichkeit geistlicher Wege
- Achtung der freien Selbstbestimmung und Würde der Begleiteten
- bewusste und verantwortete Solidarität mit dem Leben und der Praxis der Kirche
- regelmäßige Fortbildung und Praxisbegleitung (Supervision, Intervision)
- Teilnahme am jährlichen Konferenztag sowie dem Studientag des Forums Geistliche Begleitung (s.u.)
- regelmäßiges Reflexionsgespräch mit einer verantwortlichen Person im Referat Spiritualität (i. d. R. vor einer erneuten Beauftragung)
- regelmäßiger Nachweis der Präventionsschulung und eines Erweiterten Führungszeugnisses (gemäß den Vorgaben der Präventionsordnung des Bistums Würzburg); einmalige Anerkennung und Bestätigung der Präventionsordnung, des Verhaltenskodex' und des Handlungsleitfadens des Bistums Würzburg sowie die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung
- Wahrung der strengen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit über die Gespräche (forum internum); die Vorgaben der Meldepflicht für Seelsorger:innen bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg gelten entsprechend
- Beauftragung durch das Bistum Würzburg
1Die Deutschen Bischöfe - Pastoralkommission, Erklärung Nr. 39 „...und Jesus ging mit ihnen“ vom 6. Januar 2014.