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Standards Geistlicher Begleitung

Stand: 03.03.2026

Die vorliegenden Standards Geistlicher Begleitung sind Richtlinien im Bistum Würzburg für

  • die Grundlagen Geistlicher Begleitung,
  • die Ausbildung zur Geistlicher Begleiter:innen,
  • die Qualitätssicherung und
  • die Beauftragung des Bistums Würzburg für diesen Bereich begleitender Seelsorge.

Sie beschreiben Inhalt und Wesen der Geistlichen Begleitung und stellen die Ordnung für diejenigen dar, die für diesen Dienst beauftragt werden.

  • Geistliche Begleitung ist ein seelsorgerliches Gesprächsangebot für alle Menschen.
  • Im Einzelgespräch können gemeinsam mit der Geistlichen Begleitung das eigene Leben, der persönliche Glauben, die Beziehung zu Gott, die Sehnsucht, Ängste, Fragen, Wünsche und Hoffnungen und vieles mehr thematisiert und reflektiert werden.
  • Geistliche Begleitung unterstützt dabei, das eigene Leben in seiner gesamten Wirklichkeit zu betrachten und aus dem Glauben neue Perspektiven und Wege zu entwickeln.
  • Gegenstand der Geistlichen Begleitung ist in erster Linie das, was die begleitete Person von sich aus einbringt.
  • Sie findet als besonderes seelsorgliches Angebot kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und regelmäßig (im Abstand von 4-6 Wochen) statt.
  • Die Gespräche unterliegen der seelsorglichen Schweigepflicht. Die Vorgaben im Rahmen der Meldepflicht für Seelsorger:innen bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg gelten auch für Gespräche im Rahmen Geistlicher Begleitung.
  • Geistliche Begleitung unterscheidet sich von anderen Formen des begleitenden Gesprächs. Zwar hat Geistliche Begleitung eine Verwandtschaft und wesensmäßige Nähe zu anderen Formen, z.B. Psychotherapie, Supervision u.ä., darf jedoch mit diesen nicht vermischt oder verwechselt werden.
  • Geistliche Begleitung wird in der Regel unentgeltlich durchgeführt.
  • Verschiedene Institutionen im deutschsprachigen Raum bieten meist mehrjährige Ausbildungen in Geistlicher Begleitung an.
  • Diese umfassen die Reflexion der eigenen geistlichen Grundlagen und eigenen Exerzitien, das relevante Grundlagenwissen über geistliche Traditionen, in Gesprächsführung und Psychologie, sowie eigene, reflektierte Praxiserfahrung in begleitenden Gesprächen.
  • Bei der Suche nach einem geeigneten Kurs bietet das Referat Spiritualität Unterstützung und Begleitung.
  • Die Prüfung der Inhalte und Anerkennung der jeweiligen Qualifikation erfolgt im Idealfall noch vor dem Ausbildungsbeginn und spätestens in der Vorbereitung auf das Vorgespräch zur Beauftragung.

Folgende Voraussetzungen sind für das Ausüben Geistlicher Begleitung im Bistum Würzburg notwendig: 

  • ein von den Verantwortlichen im Referat Spiritualität anerkannter, mit einer Zertifizierung abgeschlossener Kurs oder eine von diesen anerkannte anderweitig erworbene Befähigung zur Geistlichen Begleitung
  • eigene aktuelle Begleit- und kontinuierliche Exerzitienerfahrung
  • Anerkennung der vorliegenden Standards des Bistums Würzburg, des Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) des Referates Spiritualität und der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz zur Geistlichen Begleitung1
  • Offenheit für die Unterschiedlichkeit geistlicher Wege
  • Achtung der freien Selbstbestimmung und Würde der Begleiteten
  • bewusste und verantwortete Solidarität mit dem Leben und der Praxis der Kirche
  • regelmäßige Fortbildung und Praxisbegleitung (Supervision, Intervision)
  • Teilnahme am jährlichen Konferenztag sowie dem Studientag des Forums Geistliche Begleitung (s.u.)
  • regelmäßiges Reflexionsgespräch mit einer verantwortlichen Person im Referat Spiritualität (i. d. R. vor einer erneuten Beauftragung)
  • regelmäßiger Nachweis der Präventionsschulung und eines Erweiterten Führungszeugnisses (gemäß den Vorgaben der Präventionsordnung des Bistums Würzburg); einmalige Anerkennung und Bestätigung der Präventionsordnung, des Verhaltenskodex' und des Handlungsleitfadens des Bistums Würzburg sowie die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung
  • Wahrung der strengen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit über die Gespräche (forum internum); die Vorgaben der Meldepflicht für Seelsorger:innen bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg gelten entsprechend
  • Beauftragung durch das Bistum Würzburg

1Die Deutschen Bischöfe - Pastoralkommission, Erklärung Nr. 39 „...und Jesus ging mit ihnen“ vom 6. Januar 2014.

4.1 Grundsätzliches zur Beauftragung

  • Um im Bistum Würzburg im Dienst der Geistlichen Begleitung tätig zu werden, bedarf es einer offiziellen Beauftragung. Diese Beauftragung erfolgt schriftlich sowie zusätzlich optional im Rahmen einer Beauftragungsfeier.
  • Die Geistlichen Begleiter:innen werden für eine Dauer von fünf Jahren beauftragt, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Alle Beauftragten bilden das Forum Geistliche Begleitung im Bistum Würzburg. Die Sicherung und Fortentwicklung der vorliegenden Standards obliegen dem Referat Spiritualität als zentraler verantwortlicher Fachstelle, konkret bei dessen Leitung.
  • Die Mitglieder des Forums Geistliche Begleitung sind auf einer Liste auf der Website des Referates Spiritualität abrufbar.
  • Neben den offiziell beauftragten Personen gibt es einen Kreis der Gäste des Forums, der sich aus Interessierten, Nahestehenden, Exerzitienbegleiter:innen und ehemaligen Forumsmitgliedern zusammensetzt. Diesem Kreis steht es frei, am jährlichen Studientag teilzunehmen.
  • Als zentrale Fachstelle ermöglicht das Referat im Zusammenwirken mit dem Forum Geistliche Begleitung Praxisbegleitung (Intervention), Fortbildung (jährlicher thematischer Studientag), kollegiale Beratung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordination und Vermittlung von Geistlicher Begleitung im Bistum.

4.2 Vor der Beauftragung

  • Vor einer Beauftragung ist sicherzustellen, dass die sich bewerbende Person die Kriterien für den Dienst der Geistlichen Begleitung erfüllt (vgl. Punkt 3). Dies wird in einem Gespräch zwischen der sich bewerbenden Person und der Leitung des Referates sowie einer weiteren dort hauptberuflich beschäftigten Person festgestellt.
  • In dem Gespräch wird auf Grundlage eines vorab zugesandten Lebenslaufes die Motivation sowie Bereitschaft zur Übernahme des Dienstes geklärt.
  • Im Zentrum des Gesprächs steht der Austausch über den eigenen geistlichen Weg sowie die Haltung und die Kompetenzen der begleitenden Person. Außerdem werden Chancen und Herausforderungen einer zukünftigen Tätigkeit in der Geistlichen Begleitung thematisiert und die zukünftige Begleittätigkeit konkret besprochen.
  • Das Gespräch hat keinen belehrenden oder die spirituellen Erfahrungen bewertenden Charakter. Die sich bewerbende Person ist in ihrer spirituellen Autonomie zu respektieren und frei, das zu erzählen, wozu sie bereit ist. Sie wird auf diese Freiheit hingewiesen und die Schritte der Beauftragung werden dort transparent kommuniziert.
  • Eine Rückmeldung zum Gespräch und über die Entscheidung erhält die zu beauftragende Person möglichst innerhalb von zwei Wochen.

4.3 Beauftragte im pastoralen Dienst des Bistums (intern)

  • Bei Personen im pastoralen Dienst erfolgt eine Beauftragung zur Geistlichen Begleitung durch die Aufnahme dieser Tätigkeit in die Arbeitsumschreibung mit maximal zwei Stunden pro Woche.
  • Dies erfordert die Zustimmung der jeweiligen dienstvorgesetzten Person und des:r zuständigen Diözesanreferenten:in in der HA Personal, sowie der Leitung des Referates in Absprache mit der Leitung der HA Seelsorge.
  • Der Dienst der Geistlichen Begleitung wird von diesen Personen im Rahmen ihres besoldeten Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Gleiches gilt auch für die Veranstaltungen, die im Rahmen des Forums Geistliche Begleitung angeboten werden. Die Fahrtkosten werden vom Dienstgeber erstattet.

4.4 Nicht im pastoralen Dienst des Bistums stehende Beauftragte (extern)

  • Personen, die nicht im pastoralen Dienst angestellt sind, erhalten eine offizielle Beauftragung zur Geistlichen Begleitung durch die Leitung der HA Seelsorge in Absprache mit der Leitung des Referates.
  • Vorab wird innerhalb des Referates geprüft, ob die Voraussetzungen (vgl. Punkt 3) erfüllt sind.
  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen des Forums Geistliche Begleitung ist kostenfrei.

4.5 Entziehung der Beauftragung

  • Je nach Art und Schwere des Verstoßes ist zunächst ein persönliches Gespräch mit der beauftragten Person zu suchen.
  • Verstößt eine mit Geistlicher Begleitung beauftragte Person gegen diese Standards Geistlicher Begleitung, insbesondere die Grundlagen (vgl. Punkt 1) und die Kriterien (vgl. Punkt 3) oder die im Institutionellen Schutzkonzept (ISK) des Referates Spiritualität getroffenen Vorgaben oder die von der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegten ethischen Grundlagen Geistlicher Begleitung, kann ihr die Beauftragung entzogen werden.
  • Davon unberührt bleiben die Maßnahmen, die im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) des Referates oder den Verhaltenskodex eintreten und anhand des Handlungsleitfadens beschrieben sind.
  • Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Personen im Referat in Rücksprache mit der Leitung des Referates und der Leitung der HA Seelsorge. Im Fall, dass diese beauftragte Person im pastoralen Dienst tätig ist, ist außerdem die HA Personal einzubeziehen.
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Standards_GB_2026_03.pdf
02.04.2026 | © Referat Spiritualität