Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

innehalten

Kraft schöpfen

Inspiration finden

Fahrtkostenerstattung Geistliche Begleitung

Regelungen für die Inanspruchnahme von geistlicher Begleitung
(gültig für hauptberuflich Mitarbeitende der Diözese lt. Würzburger Diözesanblatt Nr. 11 (167. Jahrgang) vom 22.11.2021)

Grundsätze

Für die Inanspruchnahme von geistlicher Begleitung gelten nachfolgende Regelungen:

  • Die Gespräche zur geistlichen Begleitung können im Rahmen dieser Regelung bis zu zwölfmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
  • Die für die geistliche Begleitung aufgewendete Zeit (inklusive Fahrzeiten) kann nicht auf die Sollarbeitszeit angerechnet werden.
  • Fahrtkosten werden nach den üblichen Sätzen bis zu einer Höchstgrenze von 100 Kilometern (einfache Fahrt) auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Belege durch das „Referat Geistliches Leben“ erstattet. Liegt das Ziel der Fahrt innerhalb der Grenzen der Diözese Würzburg, findet diese Höchstgrenze bezüglich der Entfernung keine Anwendung. Eine anderweitige Abrechnung ist nicht zulässig. Bei Bahnfahrten kann ein maximaler Betrag von 80,00 € (Hin- und Rückfahrt) erstattet werden.
  • Gegebenenfalls anfallende Honorare für geistliche Begleitung werden nicht erstattet.

Antragsformular 2025

492,5 KB
Antragsformular_Fahrtkosten_GBgl_2025.pdf
20.02.2025 | © Referat Geistliches Leben

Antragsformular 2024

441,4 KB
Antragsformular_Fahrtkosten_GBgl_2024.pdf
11.04.2024 | © Referat Geistliches Leben